Teilnehmende Veranstalter
Der Kollektivvertrag steht allen Produkten offen. Grundsatz: Wir müssen die Ware anbieten, die der Kunde möchte. Status: HRS via DS Destination ist Sortimentspartner.
Alle Veranstalter bleiben im Sortiment, alle Verträge bleiben bestehen! QTA wird weiterhin mit den Veranstaltern im Sortiment bzgl. Provisionen für Buchungen via eigenen Agenturen und Sammelagenturen (für Reisebüros ohne eigene Agentur) verhandeln.
Ja, die Verträge mit den Sortimentspartnern laufen weiter (separate Schiene zum Kollektivvertrag, Provisionen siehe Provisionsbroschüre). Am Kollektivvertrag teilnehmende Reisebüros müssen ihre Buchungen jedoch via Kollektivvertrag-Agentur bei den teilnehmenden Veranstaltern tätigen.
Es gibt das reguläre Startup Programm für die Reisebüros, die nicht am Kollektivvertrag teilnehmen. Die Anmeldefrist für das GJ 20/21 ist bereits abgelaufen. Bei Reisebüros, die sich für Startup angemeldet haben, dann aber beim Kollektivvertrag mitmachen, verfällt das Startup Programm.
Wenn ein Reisebüro am Kollektivvertrag teilnimmt, gilt das für alle im Kollektivvertrag gelisteten Veranstalter.
Wenn ein Reisebüro am Kollektivvertrag teilnimmt, muss ab Zeitpunkt der Unterschrift und Freischaltung auf die Kollektivagenturen bei allen teilnehmenden Veranstaltern (siehe Anlage 1) jede Buchung über den
Kollektivvertrag erfolgen.
Beziehung zu teilnehmenden Veranstaltern
Nein. Die Agenturen werden nicht gekündigt, sondern von den Veranstaltern ggf. auf „ruhend“ gesetzt. Sofern die Reisebüros bei FTI eine eigene Agentur inne hatten, muss eine separate Anlage unterzeichnet werden, durch die das Reisebüro der „Ruhestellung“ zustimmt.
Ja. Grundsätzlich ist geplant die Agenturen der Reisebüros auf „ruhend“ zu setzen (siehe oben). Die Details werden im Kollektivvertrag zwischen Kooperation und Reisebüro geregelt.
Nein. Die Veranstalter erhalten keine Abmeldung der Agenturen, da die bestehenden Buchungen lt. bisherigen QTA Provisionen verprovisioniert werden.
Nein. Eine Agenturkündigung wird (würde) vorab mit QTA abgesprochen und angekündigt.
Ja, denn bestehende Buchung müssen bearbeitet werden Umbuchungen, Stornos, etc.. Diese Bearbeitungen können telefonisch direkt beim jeweiligen Veranstalter erfolgen.
Die Guthaben der Agenturen XXX können bei Teilnahme am Kollektivvertrag auf die Kollektivagentur übertragen und eingelöst werden. Die Provision wird nicht via Kollektivagentur abgerechnet, da diese bereits an die Agentur des Reisebüros ausgezahlt wurde.
Die Reiseguthaben sind lt. TUI kundengebunden und daher nicht an die Agentur eines Reisebüros. Das Guthaben kann also auch via Kollektivagentur eingelöst werden.
Nein. Der „ruhende“ Vertrag kann wieder aktiviert werden.
Die Betreuung der Reisebüros ist auch im Kollektivvertrag gesichert. Der Außendienst des Veranstalters hat keinen Zugriff auf Umsatzdaten, wenn er das Reisebüro dennoch besuchen möchte, ist ihm das nicht untersagt
Ja. Wenn ein Reisebüro einen Veranstalter ausschließen will, kann dies über die jeweilige Zentrale veranlasst werden. Bei rtk / TTS / alpha durch das Agenturabgleichstool „keine Zubuchung erwünscht“.
Abwicklungsprozess: vom Reisebüro zum VERANSTALTER
Ja. Grundsätzlich sind die Buchungszentralen die erste Anlaufstelle. Bei Detailfragen kann natürlich auch der gebuchte Veranstalter kontaktiert werden.
Ja. Der Veranstalter „sieht“ aber z.B. nicht, welchen Umsatz das Reisebüro hat.
Schmetterling:
Fon: 09197/6282660
E-Mail: touristik@schmetterling.de
oder
RTK:
Fon 08677.918300
E-Mail: partner@rt-reisen.de
Nein. Kundenreklamationen müssen (wie bisher) vom Kunden direkt an den Veranstalter / Leistungsträger geschickt werden. Das Reisebüro kann hier als Service (vgl. auch Q+) die Weiterleitung der Beschwerde an den Veranstalter bzw. Leistungsträger übernehmen.
Ja. QTA / RT Reisen GmbH ist Vertragspartner des Veranstalters und somit Kontaktstelle zwischen Reisebüro und Veranstalter.
Ja. Die Büros erhalten alle Änderung über die Buchungszentrale. In vielen Fällen informiert der Veranstalter die Kunden & die Buchungszentrale zeitgleich.
Nein. Es bleibt wie bisher. Der Informationsfluss wird wie gewohnt aufrecht erhalten. Die Reisebüros haben weiterhin die Möglichkeit an den Aktionen teilzunehmen.
Nein, der Katalogversand erfolgt über die rtk Logistik.
Ja. Deko und Give-Aways werden über die Kooperationszentrale vereinbart und an die Reisebüros gesendet.
Ja, Aktionen werden zwischen Zentrale und Veranstalter vereinbart und an die Reisebüros kommuniziert.
Abwicklungsprozess: vom Reisebüro zum KUNDEN
In der Regel: Nein. Der Versand ist veranstalterabhängig und erfolgt überwiegend direkt vom Veranstalter an den Kunden.
Absender ist die jeweilige Buchungszentrale.
2. Frische Impulse
QTA – Specials
Die Abrechnung ist abhängig von den Aktionen und den Partnern mit denen Aktionen umgesetzt werden.
Ihre Zentrale wird z.B. mit Hotels oder Destinationen exklusiv für die teilnehmenden Reisebüros Aktionen wie z.B. Zusatzprovisionen oder Halbpension gebucht Vollpension‘ erhalten oder auch kostenlose Wellness-Angebote für spezielle Flusskreuzfahrten.
Dies wird momentan verhandelt. Die Veranstalter erhoffen sich gemeinsame Erfolge im Zuge des Einsatzes von Omnichannel. Bisher gibt es aber noch keine vertraglich fixierten Aktionen oder finanzielle Unterstützungen.
3. Top Provisionen
Laufzeit und Kündigung
In der Regel 1 Jahr. Ausnahme GJ 20/21: Verlängerung ab 01.11.2021. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils automatisch um ein Jahr.
Das Reisebüro kann zum 31.10. mit einer Frist von drei Monaten die Teilnahme am Kollektivvertrag kündigen / beenden.
Ja. Das Reisebüro kann dann über die noch bestehenden Einzelagenturen buchen.
Provisionsmodell
• Grund-Provision 10 %
(Achtung, es gibt Ausnahmen siehe Anlage
2, Umsatzvolumen jedoch <1 %)
• Ontop-Provisionen 0,1-2%
• Sonder-Provisionen („QTA-Specials“)
Nach Zahlung des Veranstalters. Sobald und sofern das Geld bei der Kooperation eingeht, erfolgt die Abrechnung mit dem Reisebüro.
Nein. FTI, TUI und Anex werden bei Buchung abgerechnet. Die Abrechnung der restlichen Veranstalter erfolgt im Folgemonat der Abreise.
Am Jahresende. Die Auszahlung mit Stand 31.10. nach Möglichkeit bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Die Abrechnung ist variabel, je nach Aktion. QTA Specials werden einzeln und mit Angabe der Konditionen und Modalitäten angekündigt.
Die Abreisen vom 01.11. – 31.12. eines Jahres bei den Veranstaltern mit Kalenderjahr werden am 31.10. des Folgejahres mitbewertet und verprovisioniert.
Nein, die Provision entfällt nicht. Die Umsätze werden, je nach erreichter Umsatzstufe am 31.10. des Folgejahres verprovisioniert.
Grundsätzlich gilt: 10 % auf den abrechnungsrelevanten Umsatz zuzüglich bis zu 3 % OntopProvision und Sonder-Provisionen auf QTASpecials. Es gibt Ausnahmen, die im Kollektivvertrag (siehe Anlage 2) geregelt sind.
Nein, beim Kollektivvertrag ist nicht der einzelne Veranstalter zu betrachten, sondern die Summe aller teilnehmenden Veranstalter. Hinzu kommen Provisionsstaffeln auf den Gesamtumsatz sowie Zusatzprovisionen auf QTA Specials. Wichtig ist die Provision in Summe zu betrachten.
Diese Umsätze werden lt. QTA Provisionsmodell verprovisioniert.
Weitere Vorteile und Vergünstigungen
Ja. Es wird auch weiterhin attraktive Angebote geben.
Ja. Es wird auch hier weiterhin attraktive und vielfältige Angebote geben.
Ja. Die Reisebüros behalten ihre Agenturen und somit auch die Zugänge.
Sonstige bestehende Vergünstigungen
Ja. Die WKZs werden mittelbar über die Kooperation ausgeschüttet. In Zukunft sollen hier mit Omnichannel Initiativen neue Möglichkeiten mit neuartigen Marketing Aktionen und Kommunikations Kampagnen erschlossen werden.
Jein. Dies ist abhängig vom jeweiligen System.
Berechnungsgrundlagen
Ja. Alle Buchungen im Vorfeld des Kollektivvertrags oder im alten Geschäftsjahr werden nicht im Rahmen des Kollektivvertrags erfasst, & fließen in die bisherigen Einzelagenturnummern der Büros ein.
Ja. Alle Buchungen im Vorfeld des Kollektivvertrags oder im alten Geschäftsjahr werden nicht im Rahmen des Kollektivvertrags erfasst, & fließen in die bisherigen Einzelagenturnummern der Büros ein.
Ja. Der Kunde zahlt ausschließlich direkt an den Veranstalter bzw. Leistungsträger. Das Direktinkasso darf vom Reisebüro nicht umgangen werden.
Buchungen & Bearbeitung
Buchungen
Die Buchungen erfolgen via Freischaltungen und können von den Expedienten in der Regel direkt im CRS System selbst getätigt werden. Ausnahmen wie z.B. DS Destinationen können via TecOff Anbindung gebucht werden. Eine Übernahme ins jeweilig angeschlossene Midofficesystem erfolgt genauso, wie bei der Übernahme eines Vorgangs der auf der eigenen Agenturnummer gebucht wurde. Über welche Buchungs-Systeme kann / soll das teilnehmende Reisebüro buchen? Unser „Zielsystem“ ist NEO. Aktuell i
Unser „Zielsystem“ ist NEO. Aktuell ist die Buchung auch über alle anderen gängigen Systeme möglich: Amadeus, Shop-holidays, myJack, IRIS.plus
Bestehende Buchungen müssen weiterbearbeitet werden können. Ob ein Reisebüro aufgrund der Kosten andere CRS-Systeme kündigt, liegt (natürlich) in der Entscheidung des Inhabers. Bei TUI ist momentan bei vielen Buchungen Iris.plus notwendig. Bei TUI schalten wir Sie für den Kollektivvertrag über die Direktanbindung in Ihrer Vertriebsplattform frei. Altbuchungen können Sie ggf. über die Iris.Plus Maske in Ihrem CRS System noch darstellen und bearbeiten.
Zum Start des Kollektivvertrags wir die rtk im Auftrag Ihrer Zentrale den Status der Büros ändern. Mit Änderung des Status werden die Freischaltungen auf die (neuen) Kollektivvertrags-Agenturnummern erfolgen.
Auch in „Nicht-Corona-Zeiten“ brauchen wir bei der CRS Ersteinspielung knapp 2 Wochen, bis alle Dienstleister (QTA Technik, CRS Anbieter usw .) alles erledigt haben. Das geht im normalen Tagesablauf leider auch nicht schneller.
Für sämtliche Buchungen während der Laufzeit des Kollektivvertrags werden in NEO und den anderen CRS-Systemen die eigene AgenturNummern des Reisebüros deaktiviert und durch die Kollektivvertrags-Agenturnummern ersetzt.
Nein, aktuell können keine automatischen Abrechnungsdaten von Provisionsabrechnungen – Belegen – usw. an Backofficesysteme* angeboten werden. Kollektivvertrag-Unterbuchungen müssen vom teilnehmenden Reisebüro somit manuell im jeweiligen Backoffice abgerechnet werden. *Buchhaltung
Nein.
Bearbeitungen
Ja. Buchungen die von Reisebüros in NEO getätigt wurden, können auch nach Beitritt zum Kollektivvertrag weiterhin in NEO bearbeitet werden. Alle bestehenden Buchungen, die über andere CRS Systeme getätigt wurden, können via NEO je nach Veranstalter aufgerufen und ggf. bearbeitet werden (die Meldung der eigenen Agenturnummer und der ggf. neuen NEO Betriebsstelle erfolgt durch die QTA Technologie. In Einzelfällen muss das Reisebüro die NEO Betriebsstelle selbst beim Veranstalten melden und bei der eigenen Agenturnummer hinterlegen lassen. Nur dann ist gewährleistet, dass Altbuchungen, die noch auf die eigene Agenturnummer laufen, auch dann in NEO bearbeitet werden können, obwohl Neubuchungen auf den Kollektivvertrag gebucht werden.) In Ausnahmefällen müssen die Buchungen bitte telefonisch oder per E-Mail beim Veranstalter umgebucht oder storniert werden.
Grundsätzlich ist die erste Anlaufstelle die Buchungszentrale (siehe auch Punkt 1 in diesem Dokument).
Ja, eine Darstellung mit Aktion “D” der Buchung mit Vorgangsnummer ist möglich.
Rahmenbedingungen
Mindestausstattung an eigenen Agenturen
Ja, aber es gibt Ausnahmen. Nur stationäre Reisebüros und Reisebüros, welche aufgrund von Corona vorübergehend ins Homeoffice ziehen, können teilnehmen. Nicht teilnehmen können reine NTO Agenturen, die beim Veranstalter als solche hinterlegt sind.
Nein. Zur Teilnahme am Kollektivvertrag muss mindestens eine aktive eigene stationäre TUIoder stationäre FTI-Agentur vorhanden sein.
Hier kann es Einzellösungen, speziell für Neueröffnungen, geben. Es wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
Grundsätzliches
Kollektivvertrag ja / nein
Ja, wenn das Reisebüro nicht teilnimmt, arbeitet es weiter mit den Einzelagenturverträgen und verzichtet dadurch auf alle Vorteile des Kollektivvertrags (z.B. QTA Specials)
Unternehmerische Selbständigkeit & Handelsvertreter-Status
Ja.
Nein.
Ja.